Fedora und Softwarepatente

Caleb McKee, Frank Sträter Version F42 and newer Last review: 2021-02-10
Diese Seite erläutert die Position von Fedora zu Softwarepatenten, warum Patentbeschränkungen beeinflussen, welche Software Fedora aufnehmen kann, und wie Fedora und Red Hat aktiv daran arbeiten, die Auswirkungen von Softwarepatenten auf freie und Open-Source-Software zu verringern.
Diese Informationen dienen lediglich der Beantwortung häufiger Fragen von Fedora-Nutzern und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Was für Red Hat und das Fedora-Projekt gilt, muss nicht zwangsläufig auch auf Sie zutreffen. Sollten Sie rechtlichen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren eigenen Anwalt. Dieses Material spiegelt nicht die offiziellen Ansichten von Red Hat oder dem Fedora-Projekt wider.

Was ist ein Softwarepatent?

Ein Patent ist eine Gesamtheit von Ausschlussrechten, die von einer staatlichen Stelle einem Patentinhaber für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden – üblicherweise für 20 Jahre, gerechnet ab dem frühesten wirksamen Anmeldetag der Patentanmeldung. Diese Monopolrechte werden den Patentanmeldern im Gegenzug für die Offenlegung der durch das Patent beanspruchten Erfindung verliehen. Sobald ein Patent in einem bestimmten Land erteilt wurde, kann der Patentinhaber Dritte davon ausschließen, Ausführungsformen der beanspruchten Erfindung in diesem Land herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen oder zu importieren. Softwarepatente werden häufig unter dem Sammelbegriff Geistiges Eigentum mit Urheberrechten oder Markenrechten zusammengefasst, unterscheiden sich jedoch davon.

Das Fedora-Projekt ist keine eigenständige juristische Person. Red Hat, der Hauptsponsor des Fedora-Projekts, ist gemeinsam mit anderen Projektbeteiligten aktiv in Rechtsangelegenheiten rund um Fedora eingebunden. So unterstützen beispielsweise die Anwälte von Red Hat die Mitwirkenden des Fedora-Projekts bei Fragen zu Lizenzen für freie und Open-Source-Software, Markenrechten und Patenten. Weitere Informationen finden Sie unter LegalLegal].

Wenn Softwarepatente nicht in allen Regionen anerkannt werden, warum kann man Fedora mit solcher Software nicht in anderen Regionen vertreiben?

Anders als oft angenommen, werden Softwarepatente in den meisten Ländern in irgendeiner Form erteilt, darunter auch in den meisten Ländern, in denen die meisten Fedora-Teilnehmer ansässig sind.

Können Sie die Patentlizenzgebühren für patentgeschützte Codecs nicht bezahlen?

Ein Codec ist eine Sammlung von Methoden zum Kodieren und Dekodieren von Video- oder Audioinformationen in einen Datenstrom. Bei Codecs wie WMV sind die Entwickler des Formats in der Regel auch an der Geltendmachung (oder restriktiven Lizenzierung) von Patenten beteiligt, die das Format angeblich abdecken; solche Codecs bezeichnen wir als „patentbelastet“. Andere Codecs wie WebM, Ogg Theora oder Ogg Vorbis, Dirac und FLAC werden von ihren Entwicklern ohne Patentanmeldungen auf ihre Implementierungen zur Verfügung gestellt; solche Codecs bezeichnen wir als „patentfrei“. Fedora bietet umfassende Unterstützung für offene, patentfreie Codecs, kann jedoch keine Unterstützung für patentbelastete Codecs bereitstellen.

Patentlizenzen verpflichten den Lizenznehmer üblicherweise zur Zahlung von Lizenzgebühren, die sich nach der Anzahl der Nutzer richten. Da Fedora freie und Open-Source-Software ist, ist die effektive Nutzerzahl praktisch unbegrenzt. Patentinhaber sind in der Regel nicht bereit, eine pauschale Patentlizenz für die uneingeschränkte Nutzung zu erteilen; zudem wären die Lizenzgebühren für das Fedora-Projekt und seine Sponsoren zu hoch, als dass es sich lohnen würde, sie zu zahlen. Proprietäre Betriebssysteme wie Microsoft Windows berücksichtigen die Kosten für Drittanbieter-Patentlizenzen, die Microsoft zahlt, im Preis des Produkts, das an Endnutzer verkauft wird. Fedora wird nicht kommerziell vertrieben, daher gibt es keine Möglichkeit, diese erheblichen Ausgaben wieder hereinzuholen.

Selbst wenn die finanziellen Mittel dafür vorhanden wären, müssten solche lizenzgebührenpflichtigen Patentlizenzen zu den freien/Open-Source-Softwarelizenzen kompatibel sein, die für die von der Patentlizenz abgedeckte Software gelten. In der Praxis ist dies meist schwierig. Beispielsweise schränken die am weitesten verbreiteten FOSS-Lizenzen (GPL und LGPL) die Möglichkeiten von Distributoren ein, Software unter Patentlizenzen Dritter zu vertreiben. Selbst wenn die betreffende Software unter einer anderen Lizenz steht, kann deren Verbreitung unter einer Patentlizenz dazu führen, dass die Software faktisch nicht mehr frei und somit unvereinbar mit den rechtlichen Richtlinien von Fedora ist.

Es gibt freie und Open-Source-Implementierungen der Codecs. Warum verwenden Sie diese nicht?

Wenn wir von einer Open-Source-Software-Implementierung sprechen, denken wir üblicherweise nur an Urheberrechtslizenzen. Eine unabhängige Open-Source-Implementierung eines patentbelasteten Codecs unterliegt jedoch mindestens demselben Patentrisiko wie beispielsweise eine proprietäre Referenzimplementierung desselben Codecs. Während das Urheberrecht nur eine bestimmte Softwareimplementierung abdeckt, sind Patente umfassender, da sie abstrakter sind und Ideen abdecken, die auf vielfältige Weise in Software umgesetzt werden können.

Im Allgemeinen nein, aufgrund des Haftungsrisikos für eine Patentverletzung.

Wie kommt es, dass einige andere Linux-Distributionen solche Software enthalten?

Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Einige dieser Anbieter verwenden proprietäre Software und verlangen in manchen Fällen Gebühren für ihr Produkt, wobei die Lizenzkosten für Patente Dritter in den Gebühren enthalten sind. Fedora ist kein kommerzielles Produkt und verfolgt die Richtlinie, keine proprietäre Software zu vertreiben.

  • Sie sind bereit, das Risiko in irgendeiner Form zu tragen. Teilweise liegt es daran, dass sie nicht von einem großen und gewinnbringenden Unternehmen wie Red Hat unterstützt werden. Red Hat, die juristische Person und Hauptsponsor des Fedora-Projekts, legt seine eigenen Risiken fest, die sich von denen anderer Organisationen unterscheiden können.

Was ist das Schlechte an patentierten Formaten?

Selbst wenn Sie durchaus bereit wären, für Patentlizenzen zu zahlen, gibt es noch andere Dinge zu beachten:

  • Es gibt keine Garantie, dass Ihre Kunden die von Ihnen erstellten Daten tatsächlich lesen können. Wenn Sie diese Seite erreicht haben, kennen Sie das Problem bereits: Durch die Produktion von Medien in einem patentierten Format beschränken Sie Ihr Publikum automatisch auf die Plattformen, für die der Patentinhaber seine Software lizenziert hat.

  • Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie dauerhaft Zugriff auf Ihre Daten haben. Was würde passieren, wenn Sie beispielsweise eine Software zur Wiedergabe eines patentierten Medienformats verwenden und der Softwareanbieter in Insolvenz geht oder sich weigert, seine Software auf neuere Systeme zu portieren? Dann haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten.

Beachten Sie, dass dies nicht nur für patentierte Medienformate gilt – das Gleiche gilt auch für gängige proprietäre Formate, die für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationen usw. verwendet werden.

Weitere Informationen darüber, warum Softwarepatente schlecht sind, finden Sie unter Foundation for a Free Information Infrastructure.

Kann man einen patentbelasteten Codec nicht in einen offenen Codec umwandeln?

Fedora kann die dafür notwendigen Decoder nicht einbinden, da diese ebenfalls patentrechtlich geschützt sind. Zwar könnten Benutzer dies theoretisch selbst durchführen, doch führt die Konvertierung von einem Format in ein anderes in der Regel zu einem sichtbaren Qualitätsverlust. Die einzig langfristig praktikable Methode besteht darin, die Erstellung von Inhalten in offenen Formaten zu fördern. Fedora und Red Hat unterstützen und beteiligen sich aktiv an solchen Bemühungen.

Wie Fedora gegen Softwarepatente vorgeht

  • Fedora fördert die Entwicklung freier, nicht patentbelasteter offener Formate.

Zur Unterstützung der freien Kultur und des offenen Webs sowie zur Verringerung der Dominanz proprietärer und patentbelasteter Codecs fördert Red Hat Verbesserungen am offenen Videocodec Ogg Theora.

  • Fedora verwendet standardmäßig freie, nicht patentierte, offene Formate, die jeder implementieren, verwenden und anzeigen kann, ohne Patentlizenzen erwerben zu müssen.

Nutzen Sie statt Windows Media eher WebM oder Ogg Theora. Statt Microsoft Office Open XML verwenden Sie Dokumente im OpenDocument-Format oder sogar PDF. Unterstützen Sie diese freien und offenen Formate, indem Sie Hardware und Lösungen kaufen, die sie unterstützen.

Das Problem mit proprietären und patentbelasteten Medienformaten

Stellen Sie sich vor, Sie setzen sich hin, um Ihre E-Mails zu lesen. Ihre Schwester hat Ihnen Fotos Ihrer Nichte geschickt. Doch als Sie sie sich ansehen wollen, sehen Sie nur Folgendes:

Es tut mir leid, Sie benötigen den Frobozz Viewer 3.0, um diese Datei anzuzeigen. Er kostet nur 19,99 €, bitte halten Sie Ihre Kreditkarte bereit.

Später versuchen Sie, Ihre E-Mails an einem öffentlichen Computer in der örtlichen Bibliothek abzurufen. Und auch dort erscheint dasselbe Dialogfeld.

Dies ist die Realität für jedes Audio-, Bild- oder Dokumentenformat, das durch Softwarepatente belastet ist, welche eine Lizenzierung erfordern: Jede Anwendung, die diese Formate anzeigen, abspielen oder erstellen möchte, muss eine Gebühr an die Patentinhaber entrichten. In der Regel integrieren Software- und Hardwareanbieter diese Unterstützung, wälzen die Kosten jedoch direkt über den Preis ihrer Software oder Hardware auf die Verbraucher ab.

Fedora macht jedoch die öffentliche Zusage, dass es von jedem frei weiterverbreitet werden kann. Daher kann Fedora keine Unterstützung für patentierte Medienformate bieten – dies würde gegen diese Zusage verstoßen. Fedora unterstützt offene Medienformate wie WebM und Ogg Vorbis und Theora), die von jedem ohne Patentlizenz frei implementiert und genutzt werden können.

Red Hat vertritt seit jeher die Position, dass Softwarepatente Innovationen in der Softwareentwicklung generell behindern und mit Open Source/freier Software unvereinbar sind. Red Hat hält eine Reihe von Softwarepatenten zu Verteidigungszwecken und hat eine Patentrichtlinie, nach der das Unternehmen auf die Durchsetzung seiner Patente gegenüber Dritten verzichtet, die Rechte aus bestimmten freien und Open-Source-Softwarelizenzen, darunter GPLv2, GPLv3, LGPLv2.1 und LGPLv3, ausüben.